Sonderurlaub bei Umzug - welche Möglichkeiten gibt es?
Ein Umzug nimmt viel Zeit in Anspruch, so dass sich viele Arbeitnehmer für dieses Vorhaben ein oder mehrere Tage freinehmen. In einzelnen Fällen ist es möglich, hierfür keinen Ihrer kostbaren Urlaubstage zu verschwenden. Je nach Arbeitgeber und Branche ist eine Freistellung für einen Tag möglich, wobei Sie diesen Sonderurlaub für einen Umzug zwingend einsetzen müssen. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Umständen dies möglich wird und wie Ihnen MY Umzüge als erfahrener Umzugspartner von Bielefeld bis Herford gerne persönlich weiterhilft.
Gibt es ein Anrecht auf Sonderurlaub?
Auch wenn es sich die meisten Arbeitnehmer wünschen dürften - es gibt kein Anrecht an Sonderurlaub bei Umzug. Seitens des Gesetzgebers ist eine solche Möglichkeit nicht verankert, allerdings kann es in einzelnen Branchen oder Unternehmen durch den Tarifvertrag einen entsprechenden Erlass geben. Dies ist über die Jahre selten geworden, dennoch lohnt ein Blick in ihre Tarifbedingungen, um eine entsprechende Regelung abzuklären. Natürlich können Sie auch direkt beim Betriebsrat nachfragen, ob eine Arbeitsbefreiung im Rahmen eines Umzugs vorgesehen ist.In welchen Fällen wird ein Sonderurlaub beim Umzug gewährt?
Die wichtigste Regelung für den Sonderurlaub für einen Umzug ist im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zu finden. Die öffentliche Hand gewährt ihren Angestellten einen Tag bezahlten Sonderurlaub. Voraussetzung für diese Arbeitsbefreiung ist, dass der Umzug aus betrieblichen bzw. dienstlichen Gründen durchgeführt wird. Ein Wohnungswechsel, der alleine aus privaten Gründen motiviert ist, wird also nicht durch den Tarifvertrag abgedeckt.Auch für klassische Beamte von der Verwaltung bis zum Richter ist eine Freistellung vorgesehen und wird aus den gleichen Gründen für einen Tag bezahlten Urlaub gewährt. Hier gilt die Einschränkung, dass der letzte Umzug mit Freistellung nicht weniger als fünf Jahre zurückliegt. Die Dauer des Sonderurlaubs kann auf drei Tage steigen, wenn es Sie aus dienstlichen Gründen ins Ausland verschlägt.